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Aktive Mitglieder des ASV Merzig 1921 e.V. sind berechtigt an den nachfolgend aufgeführten Gewässern, nach den jeweiligen Satzungen und unter Einhaltung des saarl. Fischereigesetzes (siehe FV-Saar KöR), mit nicht mehr als 2 Ruten oder 1 Wurfrute zu angeln. Zwei dieser Gewässer stehen nach Erwerb eines Berechtigungsscheinesauch Gästen offen. Zu beachten sind die jeweiligen Schonzeiten, Mindestmaße, Sperrungen und Fangbegrenzungen!
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